Biopartenaire, Bio und fairer Handel in einer Richtlinie
Biopartenaire entstand 2002 auf Initiative von Pionierunternehmen des französischen Biolandbaus und war das erste Regelwerk, das biologische Landwirtschaft und fairen Handel in einem einzigen Text verband. Die Überlegung der Gründer war schlicht: Man kann von Produzenten keine umweltschonenden Methoden verlangen, ohne sich um ihre Entlöhnung und ihre Arbeitsbedingungen zu kümmern. Der gemeinnützige Verband wird partizipativ von seinen Mitgliedern geführt.
Zwei Ausprägungen je nach Herkunft der Wertschöpfungskette
- Bio Équitable: für Partnerschaften mit Produzenten in Schwellen- und Entwicklungsländern – Gewürze, Vanille, Sesam, Kakao.
- Bio Solidaire: für regionale Wertschöpfungsketten in Frankreich. Hier kommen ein Verbot beheizter Gewächshäuser und die Einhaltung der Saisonalität hinzu.
Was das Label garantiert
- Die Bio-Zertifizierung als Voraussetzung: keine GVO, keine synthetischen Dünger und Pestizide. Die Praxis geht oft über die Bio-Richtlinie hinaus – Erhalt der Biodiversität, Bodenfruchtbarkeit, Schutz der Wasserressourcen.
- Verträge über mindestens drei Jahre zu Preisen und Mengen, über die gesamte Kette und nicht nur das erste Glied.
- Ein nachprüfbarer fairer Anteil: Das Logo wird nur vergeben, wenn das Fertigprodukt zwischen 25 und 95 % Zutaten aus der fairen Kette enthält; die Verpackung weist sie aus.
- Eingeschränkte Distribution: Seit 2012 ist das Label dem Bio-Fachhandel vorbehalten.
Die Wertschöpfungsketten werden von einer unabhängigen akkreditierten Stelle kontrolliert, namentlich Ecocert; der Verband vergibt die Marke anschliessend auf Basis dieser Kontrollen. Rund dreissig Marken und mehrere hundert Produkte tragen sie heute.
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